Solis Mini S6 1,5KW Wechselrichter 1 MPPT mit DC Freischalter
Modulwechselrichter Solis 1,5KW Mini S6
Der neue Solis Mini 6S Serie Wechselrichter für Netzeinspeisung. Kompaktes und leichtes Design, für eine einfache Installation.
Lüfterlos, minimale Geräuschentwicklung, weniger als 20 dBA. Kompatibel mit hocheffizienten Modulen und bifazialen Modulen.
- Super-Hochfrequenz-Schalttechnik mit maximalem Wirkungsgrad von 96,6%
- Maximale PV-Leistung von 2,3 kW
- Integrierte DRM-Funktion (Demand Response Mode) und Rückflusskontrolle für Smart-Grid-Anforderungen.
- Großer Spannungsbereich - extrem niedrige Anlaufspannung von 60V und maximale PV-Eingangsspannung von 500V
- Integrierter Export Power Manager (EPM)
- Integrierter AFCI (DC-Lichtbogenfehlerschutz)
- Integrierter DC-Schalter zur Notabschaltung der PV-Leistung oder zur sicheren PV-Wartung
Gewicht: 7.4 kg
Nennleistung: 1,500 W
Min MPP Spannung: 60 V
Max MPP Spannung: 500 V
DC Startspannung: 60 V
Min DC-Arbeitsspannung: 50 V
Max Eingangsspannung:600 V
Max DC Strom: 2,300 W
Max Netz: 1,650 W
Surge AC Power (1 Second): 1,650 W
Max DC-Strom: 14 A
Max DC-Eingangsleistung: 1
inkl. DC-Sicherung: 0
Stecker: MC4
Inklusive Steckverbinder: 1
Euro Wirkungsgrad: 95.4 %
Transformator: None
MPP Tracker: 1
Inklusive DC-Freischalter: Ja
Datenblatt
Solis_Datenblatt_S6-GR1P.pdf
Solis_Handbuch_S6-GR1P.pdf
Solis WLAN Dongle Datenbatt.pdf
Mehrwertsteuerbefreiung
Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz - gemäß §12 Absatz 3 UStG
„Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Bitte bestätigen Sie uns, dass Sie die Voraussetzungen für eine Mehrwertsteuerbefreiung kennen und diese für Ihre Bestellung erfüllt sind.